Freitag, 17. Februar 2012

Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern

Hinter folgendem Link findet man den gesamten Text.

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/A/aussenwirtschaftsrecht-grundsaetze,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf

Nachdem ich diesen Text gelesen habe, kam ich zu der Meinung, daß es nicht so einfach ist ohne weiteres Waffen und Rüstungsgüter, in welcher Form auch immer, zu exportieren. Die Anforderungen an Versender und Empfänger sind sehr hoch, vor allem die Verwendung betreffend. Allerdings drängte sich mir im nachhinein die Frage auf, wie es dann wohl möglich ist, das immer wieder Waffen aus deutscher Produktion in Kriesengebieten auftauchen, wo sie, laut den Politischen Gründsätzen, nie hätten hinkommen dürfen. Möglichkeiten scheint es mehrere zu geben: Schlamperei, Bestechung, vernachlässigte Kontrollpflicht, illegaler Export, Fehler in der Koordinierung der einzelnen Behörden.

Maßgeblich ihren Stempel drücken folgende Behörden und Ämter auf die Exportpapiere:
- Auswärtiges Amt (AA)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
- Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
und alles absegnend
- Bundeskanzleramt.

Diese Vier bewerten die Exportanträge nach folgenden Grundlagen:
- Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG)
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG) über Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
- Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren
- Prinzipien zur Regelung des Transfers konventioneller Waffen

Ich bin der Meinung das, wenn schon Waffen exportiert werden müssen, die vier Gesetzesgrundlagen allumfassend zu einem Gesetz zusammengelegt werden und für die Waffengeschäfte eine Behörde zuständig sein sollte, welche sich nicht nur um Überprüfung der Anträge und Genehmigungen kümmert, sondern in eigener Verantwortung selbst den Export durchführt und überwacht und nicht mehr der Hersteller. Unter der Voraussetzung, daß speziell geschultes Personal die Möglichkeit bekommt, noch Jahre später den genauen Verbleib der exportierten Waffen und Rüstungsgüter beim Empfänger zu überprüfen um sicher zu stellen, das diese nicht illegal weiterverkauft wurden.

Außerdem sollten aus gerade ein solch sensibles Thema betreffende Texte schwammige und nicht klar definierte Begriffe getilgt und durch unmißverständliche ersetzt werden. Wie zum Beispiel:
- hinreichender Verdacht
- wirksame Weise
- voraussichtlich
- besondere Interessen
- strenger Maßstab
Alles sollte so formuliert werden, daß es keine Möglichkeit gibt etwas so zurechtzulegen, das es grad eben zur Situation paßt.

Langfristig aber sollte in jedem die Produktion und den Export/Handel mit Waffen und Rüstungsgütern betreffenden Grundlagen verankert werden, daß der Staat es sich zum Ziel gesetzt hat langfristig auf die Empfängerländer zuzugehen um diese vom Begehr nach militärischen Gütern abzubringen und den Waffenproduzenten im eigenen Land Wege aufzuzeigen, wie diese einen Ausstieg aus der Waffenproduktion vollziehen können, z.B. durch Umstellung der Produktion eine friedliche Zukunft betreffend. Einer Förderung und Unterstützung aus Wissenschaft und Forschung sollten hierbei die Türen geöffnet werden.

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